Suche

Grabstellenarten

Anonyme Stelle

Die Beisetzung auf dem Friedhofsgelände findet ohne Anwesenheit der Angehörigen an einem von der Verwaltung bestimmten Platz auf einem der Friedhöfe statt. Ein Grabstein oder eine Gedenktafel ist nicht zulässig. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts entfällt.

Erd- und Urnenhainstelle

Die Grabstellen unter dem sog. „grünen Rasen“ werden nicht geschmückt oder mit einem Gedenkstein versehen. Eine Gedenktafel wird an einem Grabmal auf dem Hain angebracht, an dem Blumen und Gestecke abgelegt werden können. Die Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Baum­urnen­stelle

An Bäumen ist eine Beisetzung von bis zu vier Urnen im Wurzelwerk möglich. Ein Grabstein in Baumnähe weist auf den Verstorbenen hin. Die Stelle kann schon zu Lebzeiten erworben und auf Wunsch selbst mit einem Baum bepflanzt werden. Die Nutzungs-/Ruhefrist läuft während der Lebensdauer des Baumes, mindestens 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bestattung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.

Reihenstelle

Eine Reihengrabstelle ist eine Einzelgrabstelle, die keine Auswahl der Stelle durch die Hinterbliebenen ermöglicht. Sie wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist ausgegeben. Rechte an Reihenstellen werden nicht verlängert.

Wahlstelle

Bei einer Wahlstelle haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, aus den vorhandenen freien Stellen auf dem Friedhof eine auszuwählen. Nach der 30-jährigen Nutzungsfrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Dann kann auch eine erneute Erdbestattung an gleicher Stelle stattfinden. Auf einer Wahlstelle für eine Erdbestattung kann jederzeit zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Auf einer Urnenwahlstelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Eine Sonderform der Wahlstelle ist die Rasenwahlstelle, bei der die ansonsten von den Hinterbliebenen zu pflegende Fläche mit Rasen bepflanzt und von der Friedhofsverwaltung regelmäßig gepflegt wird.

Familienstelle

Für eine Familienstelle gelten die Regelungen für Wahlstellen. Abweichend können Sie die Größe der Familienstelle individuell mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren.

Dauerstelle

Auf bestimmten Flächen können Dauerstellen eingerichtet werden. Es besteht keine zeitliche Einschränkung der Graberhaltung, um einen Ort der dauerhaften Erinnerung sicherzustellen.